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Erbschaft & Schenkung

Wer in Deutschland erbt oder beschenkt wird, muss dafür Steuern an den Staat zahlen. Doch nicht jeder ist gleichermaßen von der Erbschaft bzw. Schenkungsteuer betroffen, da es unterschiedlich hohe Freibeträge gibt. Generell gilt: Je enger die verwandtschaftliche Beziehung zum Erblasser/ Schenker, desto höher sind die Freibeträge.

So können Ehepartner und gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner bis zu 500.000 Euro erben/ schenken, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Bei Kindern sind es immerhin 400.000 Euro – und das pro Elternteil. Enkel und Urenkel haben einen Freibetrag von 100.000 Euro. Für alle weiteren Personen, also etwa Geschwister, Nichten, Neffen, Onkel Tanten oder Freunde gilt ein Freibetrag von jeweils 20.000 Euro.

Sobald das übertragende Vermögen die Freibeträge übersteigt, fallen Steuern an, jedoch gilt auch hier eine Unterscheidung des Personenkreises und der damit verbundenen Steuerklassen. So fallen Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder, Enkel und Urenkel laut Gesetz unter die Steuerklasse I. Geschwister, Nichten und Neffen fallen unter die – ungünstigere – Steuerklasse II. Für Onkel, Tanten aber auch für langjährige Lebensgefährten und Freunde gilt die Steuerklasse III.

Neben der allgemeinen Übertragung von Vermögen und Immobilien, ist die Besteuerung von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen im Zusammenhang mit einer Erbschaft oder Schenkung ein regelmäßig komplexes Thema und kann für den Betrieb bzw. die Betroffenen auch von existenzieller Bedeutung sein. Daher sollte bereits im Vorfeld des Erbfalls bei der Planung der Unternehmensnachfolge die Erbschaft bzw. Schenkungsteuer angemessen berücksichtigt werden. Außerdem gilt es, im Zusammenhang mit der Übertragung, die Möglichkeiten für Begünstigungen und Unternehmensbewertungen zu nutzen. Das begünstigte Betriebsvermögen bleibt von der Steuer „verschont“, wenn der Beschenkte bestimmte Kriterien (Behaltensfrist, Lohnsumme) in der Zukunft erfüllt. Hier gibt es verschiedene Optionen bei der Unternehmensnachfolge, die die Betroffenen im Einzelfall wählen können.

Um den Fortbestand Ihrer Unternehmung zu gewährleisten, stehen wir Ihnen für die richtige Auswahl der Verschonungsmöglichkeiten fachkundig zur Verfügung. Des Weiteren ist zu bedenken, dass jede Person alle 10 Jahre die Möglichkeit hat, Vermögen jeder Art in Höhe festgeschriebener Freibeträge steuerfrei zu erhalten. Um hierbei, insbesondere im Rahmen von Generationswechsel, die optimale Übergabe zu verwirklichen, ist eine frühestmögliche steuerliche Planung und Beratung unumgängliche, die wir mit Ihnen gerne gemeinsam gestalten.

Vorteile
im
Überblick

  • Entwicklung optimaler Vermögensübertragungen um die maximale Höhe an Freibeträgen auszuschöpfen.
  • Sicherung des Unternehmensfortbestands durch frühestmögliche Planung und Gestaltung von Verschonungsmöglichkeiten.
  • Erstellung einer Liquiditätsplanung um Steuerbelastungen planbar und kalkulierbar zu machen.
  • Flexible Gestaltungschancen um beispielsweise Kindern auch nur interessengleiches Vermögen zu übertragen.

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